Kein Plattform für Hate-Speech

Die AfD wirbt für sich im Burladinger Amtsblatt. Genoss:innen von uns haben, dass zum Anlass genommen, sich beim Bürgermeister zu melden. Sie möchten kein Werbeverbot einer zwar überwachten aber nicht verbotenen Partei aber sie werben dafür Menschen nicht herabzusetzen.

Hallo Davide Licht,

auch in dem Wissen, dass für die Werbeanzeige im Burladinger Amtsblatt nicht die Redaktion oder die Stadtverwaltung selbst verantwortlich sind, möchten wir Ihnen auf diesem Wege unser Anliegen an Sie als Bürgermeister richten.

In der letzten Ausgabe des Amtsblatts vom 19.07.23 war auf der Rückseite des Blattes eine große Werbeanzeige der AfD zu sehen.

Bei manchen Menschen stößt die Anzeige schon an, allein weil sie von der AfD ist. Dennoch hat auch diese Partei in einem demokratischen Staat das gute Recht, für sich zu werben und somit zur Meinungsbildung beizutragen. Die AfD wirbt in ihrer Werbeanzeige für eine Kanditatur in der Gemeinderatswahl für ihre Fraktion, was absolut legitim ist.

Illegitim ist aber die Wortwahl des Aufrufs. Zitat: „Kein „Weiter So“ mit Kretschmann & Co.!“ und „[…] bewahre deine Heimatstadt vor dem linksgrünen Wahnsinn!“. Diese Formulierung ist eine populistische Aussage und führt zur Verrohung der (deutschen) Sprache im Miteinander. Außerdem beinhaltet sie Hate Speech.

Es wird immer von der Spaltung der Gesellschaft gesprochen. Noch ist sie aber wahrscheinlich nicht so gespalten, als dass sich dagegen nicht etwas tun ließe. Die Verbreitung von Formulierungen wie die oben genannten – sogar als Anzeige im bekannten Amtsblatt – suggeriert aber, dass diese Wortwahl völlig normal und legitim ist. Statt zu einem Diskurs darüber, was zu kritisieren und vielleicht zu verbessern ist, führt sowas dazu, dass Populismus und Hetze zunehmen und nicht mehr miteinander gesprochen wird. Stattdessen scheint es in Ordnung zu sein, Personen mit einer anderen politischen Einstellung als wahnsinnig, also eigentlich psychisch krank, zu titulieren und damit herabzuwürdigen bzw. zu diskriminieren.

Natürlich lässt sich über die AfD und ihre Methoden streiten und es ist bekannt, dass die Partei nicht unbedingt mit ihren diplomatischen Fähigkeiten glänzt.

Man kann sich auch darüber streiten, ob man Werbeanzeigen von Parteien u.Ä., die vom Verfassungsschutz beobachtet werden und von denen Teile verboten oder als gesichert rechtsextremistisch eingestuft werden, in einem amtlichen Mitteilungsblatt überhaupt veröffentlichen lässt.

Aber was das eigentliche Anliegen dieser Mail angeht:

Wir würden Sie als Bürgermeister und Ihre Stadtverwaltung bitten, Verantwortung für alle Teile des Amtsblatts zu übernehmen.

Vor allem als mandatstragende Person sollte man die Interessen aller Bürger:innen vertreten, ihre Würde schützen und auch dazu beitragen, dass die Gesellschaft weiterhin demokratisch funktionieren kann. Dazu gehört auch im Kleinen, auf solche Dinge wie die Wortwahl in Werbeanzeigen des eigenen Amtsblatt zu achten. Ein kurzes „Darüberschauen“, ob alle Inhalte angemessen und für die Stadtverwaltung als vertretbar angesehen werden, bevor es gedruckt und veröffentlicht wird. Das wäre unser Anliegen.

Wir bedanken uns für Ihr aufmerksames Lesen und hoffen, dass sie das als Anstoß annehmen können.

Mit freundlichen Grüßen aus Gauselfingen

André Schäfer, Jasmin Zakryszka